
12.09.2024
0 Kommentare
Einwanderungsanwalt Madrid
Einwanderungsanwalt in Madrid. Wie wir alle wissen, ist die Wahl eines Anwalts nicht einfach. Wenn wir einen Anwalt brauchen, benötigen wir eine konkrete Lösung, manchmal dringend, und wir brauchen jemanden, der uns zuhört und uns vor allem aufgrund seiner Erfahrung berät. Kurz gesagt, wir brauchen einen guten Experten…
Anwalt für Einwanderungsrecht in Madrid. Wie wir alle wissen, ist die Wahl eines Anwalts nicht einfach. Wenn wir einen Anwalt benötigen, brauchen wir eine konkrete Lösung, manchmal dringend, und wir brauchen jemanden, der uns zuhört und uns vor allem aufgrund seiner Erfahrung berät. Kurz gesagt: Wir brauchen einen guten Experten.
MARIA DEL SOL FERRRO NGOMO, Rechtsanwältin, Absolventin der Complutense-Universität Madrid und Mitglied der Illustren Anwaltskammer von Madrid, ist Expertin für Einwanderungs- und Ausländerrecht und zuständig für alle Fragen, die das Einwanderungs- und Ausländerrecht umfasst.
Das Einwanderungsgesetz LO 4/2000 vom 11. Januar – mit all seinen verschiedenen Änderungen – wird derzeit durch die Einwanderungsverordnung, die mit dem Königlichen Dekret 557/2011 vom 20. April genehmigt wurde, umgesetzt.
In unserem Büro bearbeiten und lösen wir alle Fragen im Zusammenhang mit dem oben genannten Einwanderungsgesetz und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.
EINWANDERUNG, ALLE VERFAHREN
Darüber hinaus übernehmen wir in unserer Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht in Madrid sämtliche Formalitäten und Dokumente für Ausländer und spanische Staatsbürger. Wir begleiten auch alle Prozesse zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft und betreuen dabei alle ausländischen Staatsangehörigen sowie Bürger Äquatorialguineas.
Wir sind spezialisiert auf Aufenthaltsgenehmigungsanträge für Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher, Mitarbeiter im Rahmen von konzerninternen Versetzungen innerhalb desselben Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe sowie deren Familienangehörige gemäß dem Unternehmergesetz (Gesetz 4/2013). Dieses System bietet deutliche Vorteile durch die kürzeren Bearbeitungszeiten: 20 Tage im Vergleich zu den drei Monaten des allgemeinen Systems. Darüber hinaus ist die anfängliche Aufenthaltsgenehmigung zwei Jahre gültig und verlängerbar, im Gegensatz zum allgemeinen System, wo die anfängliche Genehmigung in der Regel nur ein Jahr gültig ist.
Beim ersten Termin informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem Fall und die voraussichtlichen Kosten. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Ausländer in Spanien, Einwanderung, Einwanderungsrecht


