Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in meiner Situation die spanische Staatsbürgerschaft beantragen?
Nach einem Jahr für in Spanien Geborene. Nach einem Jahr für Personen, die zwei Jahre lang unter der Vormundschaft, Obhut oder Pflege eines spanischen Staatsbürgers oder einer spanischen Einrichtung stehen. Nach einem Jahr für Personen, die einen spanischen Staatsbürger geheiratet haben. Nach einem Jahr für Kinder oder Enkelkinder spanischer Staatsbürger, die nicht in Spanien geboren wurden.
Nach zwei Jahren für iberoamerikanische Länder, Andorra, die Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal und sephardische Juden. Nach fünf Jahren für Asylsuchende oder Flüchtlinge. Nach zehn Jahren für alle anderen Länder.
Wenn mein Kind in Spanien geboren wurde, ist es dann Spanier?
Nein, aber mit einigen Einschränkungen. Kinder ausländischer Eltern, die in Spanien geboren werden, gelten als spanische Staatsangehörige, wenn beide Eltern staatenlos sind oder das Staatsangehörigkeitsrecht keines Elternteils dem Kind eine Staatsangehörigkeit verleiht (Staatenlose). Daher muss das für die Staatsangehörigkeit der Eltern geltende Recht hinsichtlich der Staatsangehörigkeitsvergabe an im Ausland geborene Kinder ihrer Staatsangehörigen ermittelt werden. Abgesehen von diesem Sonderfall besitzen in allen anderen Fällen in Spanien Geborene die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und benötigen lediglich ein Jahr Aufenthalt, um die spanische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Welche Familienmitglieder kann ich mitbringen?
Ehegatte, außer im Falle einer Scheinehe; eingetragene Lebenspartner; eigene Kinder oder die des Ehegatten unter 18 Jahren oder behindert.
Minderjährige unter 18 Jahren oder geschäftsunfähige Personen, wenn der ausländische Einwohner ihr gesetzlicher Vertreter ist.
Vorfahren ersten Grades über 65 Jahre, die von ihnen abhängig sind; ausnahmsweise und aus humanitären Gründen können auch Vorfahren unter 65 Jahren wiedervereinigt werden.
Kann ich in Spanien heiraten, wenn ich keine gültigen Aufenthaltsgenehmigungen habe?
Ja, Sie können in Spanien heiraten, und die Ehe ist gültig und hat nach unserem Zivilrecht volle Rechtswirkung.
Können sie mir die Registrierung meiner Ehe verweigern, wenn ich mich in einer irregulären Situation befinde?
Nein, und falls doch, muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Berufung eingelegt werden.
Kann ich die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ich einen Studentenausweis besessen und nun meine erste Aufenthaltserlaubnis erhalten habe?
Nein. Jahre, die als Student verbracht wurden, werden bei der Ermittlung der Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt, zählen aber zu 50 % für den langfristigen Aufenthalt.
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert und muss verreisen, besitze aber noch keine Karte. Was kann ich tun?
Sie müssen eine Rückreisegenehmigung beantragen, die es Ihnen ermöglicht, sich bis zu drei Monate außerhalb Spaniens aufzuhalten und innerhalb dieses Zeitraums zurückzukehren, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
Einwanderungsanwalt in Madrid.


