Wer wir sind

Ferrero Einwanderungsanwalt
Unser Team
Unsere Kanzlei bearbeitet und löst alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Einwanderungsrecht und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem Fall und die voraussichtlichen Kosten.
Ferrero Einwanderungsanwalt
Hohe Spezialisierung
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Einwanderungsrecht und sind hochspezialisiert auf die Bearbeitung von Genehmigungen und Staatsbürgerschaftsanträgen. In all unseren Fällen erzielen wir eine hohe Erfolgsquote.
Empathie
Freundlicher Service
Wir wissen, dass sich unsere Mandanten, die sich an unsere Kanzlei für Einwanderungsrecht wenden, in einer schwierigen Lage befinden, die neben Professionalität auch Einfühlungsvermögen und eine enge, persönliche Betreuung erfordert. Wir bieten beides.
Angepasste Gebühren
Einfache Zahlung
Unsere Gebühren sind auf die einzelnen Verfahrensschritte abgestimmt. Wir sind bestrebt, Ihnen den besten Service zu den niedrigsten Kosten und mit flexiblen Zahlungsoptionen anzubieten. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich effektive Lösungen zu finden.

Wir verteidigen Ihre Rechte
Einwanderungsanwälte
Das Einwanderungsgesetz LO 4/2000 vom 11. Januar – mit all seinen verschiedenen Änderungen – wird derzeit durch die Einwanderungsverordnung, die mit dem Königlichen Dekret 557/2011 vom 20. April genehmigt wurde, umgesetzt.
In unserem Büro bearbeiten und lösen wir alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem oben genannten Einwanderungsgesetz und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Wir übernehmen außerdem alle Verfahren und Formalitäten für Ausländer und spanische Staatsbürger, einschließlich aller Prozesse zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft, und betreuen alle ausländischen Staatsangehörigen und Bürger Äquatorialguineas.
Wir sind spezialisiert auf Aufenthaltsgenehmigungsanträge für Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher, Mitarbeiter im Rahmen von konzerninternen Versetzungen innerhalb desselben Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe sowie deren Familienangehörige gemäß dem Unternehmergesetz (Gesetz 4/2013). Dieses System ist aufgrund der deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten – 20 Tage im Vergleich zu den drei Monaten des allgemeinen Systems – wesentlich vorteilhafter. Darüber hinaus wird die Aufenthaltsgenehmigung zunächst für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden, im Gegensatz zum allgemeinen System, wo die erste Aufenthaltsgenehmigung in der Regel nur ein Jahr gilt.
Kostenloses Angebot.


