
12.09.2024
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Einwanderungsanwälte in Madrid, unsere Dienstleistungen
Einwanderungsanwälte in Madrid: Unsere Leistungen. Ein Einwanderungsanwalt ist ein Experte für die Beratung und Vertretung von Ausländern. Er ist verantwortlich für die rechtliche Vertretung von Ausländern in allen Angelegenheiten, die ihren Aufenthaltsstatus in Spanien betreffen, und strebt stets die beste Lösung an.
Einwanderungsanwälte in Madrid: Unsere Leistungen. Ein Einwanderungsanwalt ist ein Experte für die Beratung und Vertretung von Ausländern. Er ist verantwortlich für die rechtliche Vertretung ausländischer Staatsangehöriger in allen Angelegenheiten, die ihren Aufenthaltsstatus in Spanien betreffen, und strebt stets die beste Lösung an.
Zu seinen Funktionen gehören:
-Rechtsberatung: Der Einwanderungsanwalt kann seine Mandanten unter anderem über die Anforderungen und Verfahren zur Erlangung von Aufenthalts-, Arbeits-, Studien- oder Familienzusammenführungsgenehmigungen beraten.
-Rechtliche Vertretung: Wenn der Mandant einen Antrag bei der öffentlichen Verwaltung einreichen muss, ist der Einwanderungsanwalt für die Ausarbeitung und Einreichung des Antrags sowie für die Überwachung des Verfahrens verantwortlich.
-Rechtsschutz: Wenn dem Mandanten die Ausweisung oder Abschiebung droht, können wir Rechtsschutz und Vertretung in einem Sanktionsverfahren oder in einem Gerichtsverfahren anbieten.
-Beseitigung von Zweifeln: Der Einwanderungsanwalt beantwortet Fragen und klärt Bedenken der Mandanten hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten als Ausländer in Spanien.
Einwanderungsanwälte Madrid
MARIA DEL SOL FERRRO NGOMO, Rechtsanwältin, Absolventin der Complutense-Universität Madrid und Mitglied der Illustren Anwaltskammer von Madrid, ist Expertin für Einwanderungs- und Ausländerrecht und zuständig für alle Fragen, die das Einwanderungs- und Ausländerrecht umfasst.
Das Einwanderungsgesetz LO 4/2000 vom 11. Januar – mit all seinen verschiedenen Änderungen – wird derzeit durch die Einwanderungsverordnung, die mit dem Königlichen Dekret 557/2011 vom 20. April genehmigt wurde, umgesetzt.
In unserem Büro bearbeiten und lösen wir alle Fragen im Zusammenhang mit dem oben genannten Einwanderungsgesetz und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.
EINWANDERUNG, ALLE VERFAHREN
Unsere Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht in Madrid übernimmt alle Formalitäten und Dokumente für Ausländer. Wir sind spezialisiert auf Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmer, Investoren, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher, Mitarbeiter im Rahmen von konzerninternen Versetzungen sowie deren Familienangehörige gemäß dem Unternehmergesetz (Gesetz 4/2013). Dieses Verfahren ist aufgrund der deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten – 20 Tage im Vergleich zu den drei Monaten des allgemeinen Verfahrens – wesentlich vorteilhafter. Darüber hinaus ist die erste Aufenthaltserlaubnis zwei Jahre gültig und verlängerbar, im Gegensatz zum allgemeinen Verfahren, wo die erste Erlaubnis in der Regel nur ein Jahr gültig ist.
Beim ersten Termin informieren wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem Fall und die voraussichtlichen Kosten. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.


