Un pasaporte español con las palabras libro de familia en él.

12.09.2024

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Familienbuch, Abschied vom Papierformat

Familienbuch: Abschied vom Papier. Das gedruckte Familienbuch wird ab heute, dem 30. April, nicht mehr ausgegeben. Dieses Dokument, das spanische Familien seit über einem Jahrhundert begleitet, wird nun durch einen individuellen digitalen Datensatz ersetzt, der bei der Geburt angelegt und online mit einem Passwort abgerufen werden kann.

Familienbuch: Abschied vom Papier. Das gedruckte Familienbuch wird ab heute, dem 30. April, nicht mehr ausgegeben. Dieses Dokument, das spanische Familien seit über einem Jahrhundert begleitet, wird nun durch einen individuellen digitalen Datensatz ersetzt, der bei der Geburt angelegt und online mit einem Passwort abgerufen werden kann.

Damit tritt das Gesetz 20/2011 vom 21. Juli über das Personenstandsregister in Kraft, das das traditionelle System der Unterteilung des Personenstandsregisters in Abteilungen – Geburten, Eheschließungen, Todesfälle, Vormundschaften und gesetzliche Vertretungen – aufhebt und für jede Person ein individuelles digitales Register mit einem persönlichen Code – bestehend aus der alphanumerischen Sequenz, die vom aktuellen Computersystem für den nationalen Personalausweis vergeben wird – schafft, mit dem sie alle Verfahren in ihrem Register elektronisch durchführen können.

REGULATORISCHE

Diese Verordnung aus dem Jahr 2011 legt in Artikel 5 fest, dass das Personenregister „Fakten und Vorgänge in Bezug auf Identität, Familienstand und sonstige Umstände“ enthalten soll. Sie bestimmt außerdem, dass das Register bei der Geburt „oder mit dem ersten Eintrag“ angelegt wird. Und dass in diesem Register „alle Tatsachen und Vorgänge, die dem Personenstandsregister zugänglich sind, fortlaufend, sukzessive und chronologisch erfasst oder vermerkt werden“.

Für Ausländer sieht das Gesetz außerdem vor, dass der Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme, Einbürgerung und Option sowie deren Wiedererlangung und Absichtserklärungen in Bezug auf den Wohnsitz im individuellen Register eingetragen werden.

Dieses digitale Register erfasst auch die Entmündigung und die Erlangung der Volljährigkeit, Ereignisse im Zusammenhang mit dem Eltern-Kind-Verhältnis, gerichtliche Feststellungen zur Änderung der Geschäftsfähigkeit sowie die Anordnung einer Vormundschaft durch eine öffentliche Stelle. Auch Handlungen im Zusammenhang mit dem geschützten Vermögen von Menschen mit Behinderungen können registriert werden. Mit der Registrierung des Todesfalls wird das individuelle Register geschlossen.

Familienbücher, die vor dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes ausgestellt wurden, behalten weiterhin die in den Artikeln 8 und 75 des Zivilregistergesetzes vom 8. Juni 1957 vorgesehenen Wirkungen, wie im Gesetz festgelegt.

WENIGER EHESTREITIGKEITEN

Diese neue Regelung ist vorteilhaft für die Bürger und verhindert, dass das Familienbuch im Trennungs- und Scheidungsverfahren zum Streitpunkt zwischen Ehepartnern wird. Das Familienbuch muss zwar nicht der Scheidungsklage beigefügt werden, wird aber mitunter als Druckmittel eingesetzt. Es ist ein Dokument, das üblicherweise für bestimmte Verfahren, insbesondere solche mit minderjährigen Kindern, angefordert wird und im Scheidungsfall häufig Probleme verursacht. Der Ehepartner, der das Familienbuch aufbewahrt, weigerte sich bisher, es dem anderen auszuhändigen. Dies verzögert das Verfahren, daher erleichtert der elektronische Zugriff auf die Daten den gesamten Ablauf erheblich.

Das Familienbuch besteht seit 106 Jahren. Seine Ursprünge reichen bis ins Jahr 1915 zurück, in die Regierungszeit von Alfons XIII. Es wurde mit einem pragmatischen Ziel eingerichtet: alle Informationen über eine Familie in einem einzigen Dokument zusammenzufassen.


Ausländer in Spanien

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