
12.09.2024
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Eheschließungen: Notare können Eheschließungen nun ohne Gang zum Standesamt beglaubigen.
Eheschließungen: Notare können Eheschließungen nun ohne Besuch des Standesamtes vollziehen. Seit gestern, dem 30. April, können spanische Notare Heiratsurkunden beglaubigen und so die vorbereitenden Verfahren zur Eheschließung beschleunigen. Diese Befugnis hatten sie bereits seit 2015 inne. Ein Besuch beim Standesamt ist nun nicht mehr erforderlich.
Eheschließungen: Notare können Eheschließungen nun ohne Besuch des Standesamtes vollziehen. Seit gestern, dem 30. April, können spanische Notare Heiratsurkunden beglaubigen und so die vorbereitenden Verfahren zur Eheschließung beschleunigen. Diese Befugnis hatten sie bereits seit 2015 inne. Ein Besuch beim Standesamt ist nun nicht mehr erforderlich.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Zivilregister können Bürger ihre gesamten Heiratsunterlagen beim Notar abwickeln, wo sichergestellt wird, dass die Vertragspartner die in den geltenden Vorschriften festgelegten rechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne zum Zivilregister gehen zu müssen.
Der Prozess der Bearbeitung eines Heiratsantrags beinhaltet die Überprüfung, ob das Paar die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt und ob die Absichten des Paares der Wahrheit entsprechen. Dadurch sollen Scheinehen mit betrügerischen Zwecken, wie dem Erhalt einer Staatsangehörigkeit, einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer staatlichen Rente, verhindert werden.
Notare, die seit 2015 Trauungen vornehmen dürfen, können nun auch den gesamten Ablauf durchführen. Diese Reform erlaubt es Notaren außerdem, Paare zu trauen, deren Leben in Gefahr ist.
Dies verkürzt die Fristen
Die Tatsache, dass Notare Eheschließungsanträge bearbeiten können, bedeutet eine erhebliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten und hilft Paaren, ihre Anträge in kürzester Zeit abzuschließen.
Für Notare sind dies erfreuliche Neuigkeiten, fast sechs Jahre nachdem Eheschließungen vor einem Notar möglich wurden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit im Juli 2015, das Trauungen vor einem Notar erlaubt, haben spanische Notare 41.474 Paare getraut.
Sollten Sie in irgendeiner Angelegenheit Rechtsberatung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Eheschließungen, Standesamt


