
12.09.2024
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Arten von Kündigungen, wie sollte man reagieren?
Wurden Sie gekündigt und wissen nicht, was Sie tun sollen? Eine Kündigung gehört zu den unangenehmsten Erfahrungen im Berufsleben…
Wurden Sie gekündigt und wissen nicht, was Sie tun sollen? Eine Kündigung gehört zu den unangenehmsten Erfahrungen im Berufsleben.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Entlassungen, die Sie berücksichtigen müssen, um den Grund für Ihren Ausschluss aus dem Unternehmen zu erfahren.
Der erste Grund ist disziplinarischer Natur. Dazu gehören einige der in Artikel 54 des Arbeitnehmerstatuts aufgeführten Gründe, nämlich:
Wiederholtes und ungerechtfertigtes Fehlen oder Zuspätkommen zur Arbeit.
Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam am Arbeitsplatz.
Verbale oder körperliche Übergriffe gegen den Arbeitgeber, die im Unternehmen beschäftigten Personen oder die mit ihnen zusammenlebenden Familienmitglieder.
Die Verletzung von Treu und Glauben sowie der Missbrauch des Vertrauens bei der Ausführung von Arbeiten.
Die fortgesetzte und freiwillige Verringerung der normalen oder vereinbarten Arbeitsleistung.
Regelmäßiger Alkoholkonsum oder Drogenabhängigkeit wirken sich negativ auf die Arbeit aus.
Belästigung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie sexuelle Belästigung oder Belästigung aufgrund des Geschlechts gegenüber dem Arbeitgeber oder Personen, die im Unternehmen arbeiten.
Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber den Grund angibt, der mindestens einem der oben genannten Gründe entsprechen muss. Wenn Sie als Arbeitnehmer diese Kündigung anfechten möchten, müssen Sie das Vorliegen der geltend gemachten Gründe vor Gericht beweisen, da die Beweislast beim Unternehmen liegt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Eine objektive Kündigung liegt vor, wenn das Unternehmen den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters aus wirtschaftlichen oder produktionstechnischen Gründen beenden kann. In diesem Fall muss das Unternehmen ausreichende Beweise vorlegen, um den Anspruch des Mitarbeiters auf eine Entschädigung von 20 Tagen pro Beschäftigungsjahr zu rechtfertigen.
Dies sind einige der häufigsten Fälle, es gibt aber noch weitere. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Fall in diesem Artikel nicht behandelt wird, kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gern.


