
12.09.2024
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Woraus besteht das Recht auf Asyl?
Woraus besteht das Recht auf Asyl? Diese Frage stellen sich viele Menschen, bevor sie ihr Herkunftsland verlassen und in ein neues Land aufbrechen, um dort eine bessere Zukunft zu suchen.
Woraus besteht das Recht auf Asyl? Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen, bevor sie ihr Herkunftsland verlassen und in ein neues Land gehen, um sich eine bessere Zukunft aufzubauen.
Bei Ferrero Abogada erläutern wir Ihnen, was das Recht auf Asyl beinhaltet. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Ausländerrecht sowie durch ihre hohe Spezialisierung auf die Bearbeitung von Aufenthaltsgenehmigungen und Einbürgerungsanträgen aus und erzielt in allen Fällen eine hohe Erfolgsquote.
Woraus besteht das Recht auf Asyl?
Das Recht auf Asyl ist der Schutz, der Nicht-EU-Bürgern oder Staatenlosen gewährt wird, die als Flüchtlinge anerkannt sind, und zwar gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 12/2009 vom 30. Oktober zur Regelung des Rechts auf Asyl und subsidiären Schutz sowie der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und ihrem Protokoll.
Der Flüchtlingsstatus wird jeder Person gewährt, die sich aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung außerhalb des Landes ihrer Staatsangehörigkeit befindet und nicht in der Lage oder aufgrund dieser Furcht nicht bereit ist, den Schutz dieses Landes in Anspruch zu nehmen, oder einer staatenlosen Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt und sich außerhalb des Landes befindet, in dem sie zuvor ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und aus denselben Gründen nicht in der Lage oder aufgrund dieser Furcht nicht bereit ist, dorthin zurückzukehren, und die keinem der in Gesetz 12/2009 vom 30. Oktober zur Regelung des Asylrechts und des subsidiären Schutzes festgelegten Ausschluss-, Ablehnungs- oder Widerrufsgründe unterliegt.
Der mit dem Asylrecht gewährte Schutz besteht in der Nichtzurückweisung oder Ausweisung der Personen, denen es gewährt wurde, sowie in der Anwendung der in den spanischen Vorschriften, den Vorschriften der Europäischen Union und den von Spanien ratifizierten internationalen Übereinkommen vorgesehenen Maßnahmen.
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